Rachid's Blog - Eine Reise in die Gedankenwelt eines Schweizer Muslims
... und manchmal richtet sich ein Text an eine bestimmte Person. Weil die Texte Persönliches berühren können, nenne ich die Person jeweils "Bruder Ali".
1 Einleitung
Der Begriff Bid’a führt manchmal zu Verunsicherung. Es gibt im Islam Gruppierungen, die den Begriff Bid’a sehr schnell verwenden und entsprechend viel Unruhe in der Gemeinschaft verbreiten. Tatsächlich ist aber die Übertreibung in Din Angelegenheiten oft ebenfalls eine Bid’a. Wir wollen uns deshalb einmal anschauen, was Bid’a genau ist.
2 Definition von Bid’a
2.1 Sprachliche Bedeutung
• Die Erfundene Angelegenheit
• Die Neuerung
• Etwas erfinden ohne vorheriges Beispiel
2.2 Fachliche Bedeutung
Amir Zaidan definiert Bid’a wie folgt:
Fachspezifisch wird alles – sei es eine Aussage oder eine Handlung – als Bid’a bezeichnet, das die Menschen ohne vorheriges über den Gesandten (Sallallahu Alaihi wa Sallam) oder seine Gefährten überliefertes Beispiel in den Din einführen.
Die Definition von Bid’a umfasst also nur die Din Angelegenheiten. Das Mobilfunktelephon oder die Baskenmütze ist also keine Bid’a. Bid’a ist nicht absolut verboten. Nur bei den Ibadat - dem Gebet, des Fasten und der Hadsch zum Beispiel – ist es verboten eine Bid’a einzuführen. Es gilt die Regel, dass ein positiver Beleg vorhanden sein muss damit etwas in die Ibadat aufgenommen wird. Bei allen anderen Angelegenheiten muss ein negativer Beleg da sein, damit etwas abgelehnt wird. Amir Zaidan streicht folgende Worte fett an:
Es ist klarzustellen, dass Bid’a – die Neuerung, ob sie eine Aufforderung zur Vollziehung oder zur Unterlassung von Handlungen darstellt – nur im Bereich der Ibadat und im
Bereich der nicht entwickelbaren Din Angelegenheiten zurückzuweisen sind.
Neuerungen, die dem Din nicht widersprechen oder mit dem Din in Einklang gebracht werden können, sind selbstverständlich nicht haram. Manche derartige Bid’a sind
sogar notwendig und unverzichtbar. Mit nicht entwickelbaren Din Angelegenheiten sind zum Beispiel die Eigenschaften Allahs gemeint, mit denen Allah sich selber schmückt. Wir
können da kein Eigenschaften hinzufügen.
3 Beispiele für eine notwendige Bid’a
Die folgenden zwei Beispiele sollen verdeutlichen, dass Bid’a manchmal sehr sinnvoll sein kann und nicht generell abzuweisen ist.
3.1 Zweiter Gebetsruf beim Freitagsgebet
In der Kalifatszeit von Uthman, Radiallahu anhu, dem dritten Kalifen, war Medina bereits sehr viel grösser als zur Zeit des Propheten, Sallallahu Alaihi wa Sallam. Nicht nur die Einwohnerzahl hatte zugenommen, sondern auch der Wohlstand. Bei Freitagsgebet (Dschuma) wird der Gebetsruf (Adhan) ausgerufen, sobald der Imam die Stufen zum Minbar hochsteigt, also unmittelbar vor der Chutba. Muslime die etwas weiter von der Moschee entfernt arbeiteteten, haben oft einen grossen Teil der Chutba oder gar das ganze Gebet verpasst, weil sie nicht so schnell zur Moschee gehen konnten. Man muss bedenken, dass man damals noch keine Uhren hatte, und auch keine Kalender, in denen die
Gebetszeiten für das ganze Jahr eingetragen waren. Man hat sich nach dem
Gebetsruf orientiert.
Damit alle muslimischen Einwohner Medinas am Freitagsgebet in der Prophetenmoschee teilnehmen konnten hat Kalif Uthman, Radiallahu anhu, einen zweiten Adhan eingeführt, der einige Zeit vor dem Adhan des Freitagsgebets ausgerufen wird. Achtet euch beim nächsten Freitagsgebet, diese sinnvolle Bid’a wurde bis heute beibehalten.
3.2 Tarawih Gebet als Gemeinschaftsgebet
Zur Zeit des Propheten, Sallallahu Alaihi wa Sallam, war es üblich, dass man das Tarawih Gebet wie die meisten anderen freiwilligen Gebete nicht in Gemeinschaft verrichtet hat.
Durch die wachsende Zahl der Muslime, die ihr Tarawih Gebet in der Prophetenmoschee verrichteten, war es aber so, dass es immer lauter und unruhiger wurde. Kalif Omar, Radiallahu anhu, der zweite Kalif, hat das Tarawih Gebet zu einem Gemeinschaftsgebet gemacht. Selbstverständlich darf man das Tarawih Gebet immer noch alleine zu hause verrichten. In der Moschee ist es aber seit der Zeit von Omar, Radiallahu anhu, üblich dass man das Tarawih Gebet als Gemeinschaftsgebet verrichtet.
4 Beispiel für Übertreibungen in Din Angelegenheiten
Manchmal kann die Übertreibung in Din Angelegenheiten, man könnte auch sagen Frömmelei, auch zu Bid’a führen. Hier zwei Beispiele. Hände verschrenken nach dem Ruku
Es gibt einen Sahih Hadith, der besagt, dass der Prophet, Sallallahu Alaihi wa Sallam, die Hände wieder übereinander gelegt hat, als er sich beim Gebet aus dem Ruku erhob. In einem Mutawatir Hadith wird aber gesagt, dass der Prophet, Sallallahu Alaihi wa Sallam, die Hände nach dem Ruku hach unten hängen liess. Falls man nun dem Sahih Hadith entgegen dem Mutawatir Hadith folgt, ist dies eine verbotene Bid’a. Das bedeutet aber nicht, dass der Sahih Hadith falsch ist. Wahrscheinlich hat der Prophet, Sallallahu Alaihi wa Sallam, tatsächlich einmal die Hände nach dem Ruku übereinander gelegt. Aber er hat dies
bestimmt nicht regelmässig gemacht.
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