Rachid's Blog - Eine Reise in die Gedankenwelt eines Schweizer Muslims
... und manchmal richtet sich ein Text an eine bestimmte Person. Weil die Texte Persönliches berühren können, nenne ich die Person jeweils "Bruder Ali".
Wohl die meisten unserer Sünden begehen wir durch unser unüberlegtes Sprechen. Die Grenze zur Verleumdung und zur üblen Nachrede ist schnell überschritten. Dieser Artikel bietet eine auf der Sunna unseres Propheten (sas) basierende Anleitung, wie man Verleumdung und üble Nachrede vermeidet.
Halte dich mit dem Sprechen zurück, es sei denn Sprechen bringt einen klaren Vorteil. Wenn sprechen oder nicht sprechen gleich viel Vorteil bringen, so ist es Sunna nicht zu sprechen. Sprechen führt allzu oft zur Sünde. Der Prophet, Sallallahu Alaihi wa Sallam, hat sinngemäss gesagt:
„Wer an Allah glaubt und an den jüngsten Tag, der soll Gutes sagen oder still sein.“
(Buchari und Muslim)
Dieser Hadith sagt uns, dass wir nicht sprechen sollen, bis wir uns sicher sind, dass das was wir sagen wollen gut ist. Und wenn du dir nicht sicher bist ob es gut ist oder nicht, dann schweig. Imam Schafi’i hat gesagt: “Wenn jemand sprechen will, muss er zunächst nachdenken. Wenn das Sprechen einen klaren Vorteil bringt spricht man. Hat man aber Zweifel, ob es einen Vorteil gibt, so schweigt man bis der Vorteil klar wird.”
Verleumdung und üble Nachrede
Verleumdung oder üble Nachrede (Ghiba) ist alles was du über jemanden erwähnst, was diese Person nicht gerne hören würde, sei es dass du schlecht über seinen Körper, seinen Din, seinen Alltag, seinen Besitz, seine Familie, seine Kleidung, seine Art sich zu bewegen, seinen Charakter sprichst. Verleumdung oder üble Nachrede ist natürlich nicht nur das gesprochene Wort, sondern auch Geschriebenes - z.B. in einem Forum oder einer E-Mail - oder wenn du jemanden nachäffst. Üble Nachrede ist es, wenn jemand tatsächlich so ist, wie du sagst. Verleumdung ist es, wenn das was du sagst nicht zutrifft. Es geht in die gleiche Richtung wenn du Worte die jemand gesagt hat in einer Art und Weise einem Dritten weitererzählst, die die Beziehung der beiden verschlechtert. Diese Dinge gehören zu den grossen Sünden, den sehr schweren Verfehlungen, den Kabira.
Als der Prophet, Sallallahu Alaihi wa Sallam, an zwei Gräbern vorbeiging sagte er: “Sie werden gepeinigt, aber sie werden nicht wegen Schwerwiegendem gepeinigt.” Dann sagte er: “Doch, sicher! Der eine hat üble Nachrede verbreitet, und der andere hat sich vor seinem Urin nicht geschützt.”
(Sahih nach Buchari und Muslim)
Andeutungen, Hinweise und Anspielungen
Du machst dich auch der Verleumdung oder üblen Nachrede schuldig, wenn du eine Person nicht namentlich erwähnst, deine Zuhörer aber auf Grund von Andeutungen, Hinweisen und Anspielungen verstehen wen du meinst. Es genügt auch schon wenn du jemanden beim Namen nennst und seinen Fehler nur andeutest.
Verleumdung oder üble Nachrede anhören
Genauso wie es eine Sünde ist jemanden zu verleumden oder ihm übel nach zureden, ist es auch eine Sünde für den Zuhörer zuzuhören und das Gesagte hinzunehmen oder einzuwilligen. Bestimmt kommst du ab und zu in die Situation, dass jemand in deiner Gegenwart verleumdet oder übel nachredet. Sag dem Verleumder er soll aufhören damit, falls du das sagen kannst ohne dass dir Schaden droht. Wenn du in der Lage ist, die Verleumdung oder die üble Nachrede zu verurteilen oder das Thema zu wechseln, dann musst du dies tun. Unterlässt du es wider besseres Wissen, begehst du eine Sünde. Falls du aber nichts sagen kannst, verurteilst du die Verleumdung in deinem Herzen und gehst weg.
Was machst du aber, wenn ndu nicht weggehen und auch die Verleumdung oder üble Nachrede nicht verurteilen kannst? Wenn du gezwungen bist zuzuhören? Vermeide es in diesem Fall aktiv zuhören sondern mach mit der Zunge und dem Herzen, oder auch nur mit dem Herzen Dhikr. Sobald es dir aber möglich wird die Verleumdung zu verurteilen oder wegzugehen, musst du dies tun.
Abu Hamid al-Ghazali hat gesagt, dass wir nicht eine Verleumdung verurteilen dürfen, während wir in unserem Herzen das Bedürfnis haben dem Verleumder weiter zuzuhören. Dies ist Heuchelei und befreit dich nicht von der Sünde des Anhörens von Verleumdung oder übler Nachrede. Bevor du die Verleumdung oder die üble Nachrede verurteilst, musst du diese in deinem Herzen ablehnen.
Du siehst, die Zunge im Zaum zu halten ist nicht einfach. Es entspricht nun mal einfach der Natur des Menschen, dass er gerne über andere spricht und gerne zuhört wenn über andere gesprochen wird: „Was? Der und der? Sehr interessant!“
Verleumdung und üble Nachrede im Herzen
Manchmal flüstert dir Schaitan schlechte Gedanken über jemanden ein. Wenn du z.B. Jemanden sehst, der während dem Ramadan isst, flüstert Schaitan vielleicht: „Ah, schau nur diesen schlechten Muslim! Der isst während dem Ramadan!“. Es könnte aber auch sein, dass er ein Reisender ist oder dass er eine Krankheit hat, die es ihm nicht erlaubt während dem Ramadan zu fasten. Glaub Schaitan nicht, wenn es eine andere Erklärungsmöglichkeit gibt für etwas vermeintlich schlechtes, das du an jemandem sieht. Über jemanden wissentlich schlechte Gedanken zu hegen ist genau so haram wie diese Gedanken auszusprechen.
Falls dir schlechte Gedanken kommen, und die kommen doch jedem von uns, so sprich eine Du’a für deinen Bruder, über den dir die schlechten Gedanken gekommen sind. Sprich eine Du’a für denjenigen, den du während dem Ramadan essen siehst. Denn wenn du für diese Person betest vereitelst du den Plan Schaitans, du tust nämlich genau das Gegenteil dessen, was Schaitan mit den eingeflüsterten Gedanken bezweckt hat.
Erlaubte üble Nachrede
Es gibt aber auch Situationen in denen üble Nachrede erlaubt oder sogar notwendig ist.
Hilfe suchen, um eine Übeltat zu beseitigen
Wenn du Hilfe suchst - z.B. bei der Polizei, um einem Verbrecher das Handwerk zu legen - so ist üble Nachrede erlaubt und auch notwendig.
Eine Fiqh-Frage stellen
Es ist erlaubt, einem Wissenden eine Fiqh-Frage zu stellen, z.B. „Mein Bruder hat mir das und das getan, wie verhalte ich mich?“. Es ist aber besser wenn du die Frage anders formulierst: „Angenommen jemand tut einem anderen das und das an, wie soll ich mich verhalten?“
Muslime vor Übel warnen
Es kann verschiedene Situationen geben, in denen du deinen Bruder vor Übel warnen musst. Darunter können folgende Situationen sein:
- Vor einem unzuverlässigen Hadithüberlieferer oder einem unzuverlässigen Zeugen warnen
- Wenn du um Rat gefragt wirst von jemandem, der in eine bestimmte Familie reinheiraten, mit einem bestimmten Partner ein Geschäft machen will, jemandem etwas anvertrauen will etc. In diesem Fall sollst du einen Rat geben. Wenn es allerdings ausreicht zu sagen: „In diese Familie hereinzuheiraten ist nicht in deinem Interesse“, dann belass es dabei und decke nicht alle Fehler anderer auf. Aber falls du den Rat nicht gegeben kannst, ohne auf eine bestimmte Schwäche einer bestimmten Person hinzuweisen, so darfst du dies tun. Du darfst dies tun, wenn deine Absicht aufrichtig ist.
- Wenn jemand von einem Lehrer lernt, der schwerwiegende Fehler hat und du für den Schüler Schaden befürchtest, so sollst du ihn warnen. Du musst dabei aber sehr auf deine Absicht achten. Es könnte sein, dass du aus Neid oder einem anderen negativen Gefühl so etwas sagst und der Schaitan dir dabei einredet, dies sei ein aufrichtiger Ratschlag.
- Falls jemand in einer verantwortungsvollen Position seine Aufgaben nicht so wahrnimmt wie sie wahrgenommen werden sollten, sei es dass er unfähig, korrupt ist, oder die Funktion erst gar nicht wahrnimmt. In dem Fall sollst du dies der Person melden, die Autorität über ihn hat.
Wenn jemand keine Anstalten macht eine Schwäche zu verbergen
Falls jemand offen dazu steht, dass er z.B. Wein trinkt, Verbrechen begeht, Sina treibt oder die Zakat nicht bezahlt, so darfst du darüber sprechen. Bedenke aber, dass ein Muslim nur spricht, wenn Sprechen besser ist als Schweigen. Und es ist verbotene üble Nachrede, wenn du über andere Schwächen dieser Person sprichst, die sie zu verbergen versucht.
Zur Identifikation
Wenn jemand üblicherweise z.B. der Blinde, der Einäugige, der Dicke, der Lange oder wie auch immer genannt wird, darfst du ihn bei diesem Namen nennen, aber nur wenn deine Absicht die Identifikation ist und nicht wenn deine Absicht ist, eine vielleicht negative Eigenschaft deines Bruders herauszustellen oder deinen Bruder ins Lächerliche zu ziehen.
Überhaupt entscheidet oft nur deine Absicht darüber, ob etwas verbotene oder erlaubte üble Nachrede ist.
Dinge weitererzählen
Manchmal kommen Leute zu dir, die sagen: “Der und der hat das und das über dich gesagt.“ Oder auch Leute, die dir etwas vertrauliches weitererzählen, das ihnen jemand anvertraut hat.
Ihr, die ihr den Iman verinnerlicht habt! Wenn zu euch ein Fasiq mit einer Nachricht kommt, so vergewissert euch, damit ihr nicht Leute durch Unwissen verletzt, und dann ihr reuig werdet für das, was ihr getan habt.
(Qur’an 49:6)
Zuhören, wenn Dinge weitererzählt werden
Wenn du in die oben beschriebene Situation kommst, und jemand zu dir kommt und sagt: „Der und der hat das und das über dich gesagt.“, sollst du folgendes tun:
- Glaube nicht was gesagt wird.
- Demjenigen der Dinge weitererzählt sagst du, dass er aufhören soll und weist ihn darauf hin, dass man das nicht tun sollte.
- Denke nicht schlecht über den Bruder, von dem die Worte ursprünglich stammen sollen. Angeblich. Oder vielleicht tatsächlich. Spielt keine Rolle.
- Stelle keine Nachforschungen an und spioniere nicht auf Grund des Gehörten.
- Und erzähle die Geschichte niemandem weiter.
Dieser Artikel wurde in der Zeitschrift “Die Barmherzigkeit” und auf Islam.ch publiziert. Dies ist die aktuellste überarbeitete Version.
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